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Stalker-Bericht mit Straftaten, Denunzieren, Beleidigen
Aktivitäten meines psychisch kranken Stalkers
Foto- und Bilderdienst Gelbmann - Neuperlach-München
„Stalker sind Personen, die einen anderen Menschen wiederholt verfolgen, belästigen und terrorisieren, sodass dessen Sicherheit bedroht ist. Hinter einem Stalker kann sich sowohl der Ex-Partner, ein Freund oder Kollege als auch der Nachbar oder ein völlig Unbekannter verbergen - eine Frau ebenso wie ein Mann.”
Die Nachstellung ist nach § 238 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und damit mit höherer Strafe als die Bedrohung und die Beleidigung bedroht, deren Strafrahmen jeweils von Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe reicht. Sie stellt daher das schwerste der verwirklichten Delikte dar.
Dieses Gesetz, wie alle anderen Gesetze auch, sind allerdings nur auf psychisch gesunde Menschen anwendbar. Ist ein Stalker zum Beispiel nachweislich psychisch krank, greifen solche Gesetze allerdings nicht. Psychisch kranke Menschen sind in der Regel strafunmündig oder vermindert strafmündig. Gerichtsurteile sind in solchen Fällen noch schwerer kalkulier- und vorhersehbar, als wie in Verfahren mit vermeintlich gesunden Menschen.
Wie ich mehrfach berichtet habe, beobachtet, verfolgt, denunziert und
stalkt mich mein Stalker seit Jahren. Wie ich kurz die gesetzliche
Lage angerissen haben, sind alle diese Aktivitäten, bei psychisch gesunden Menschen, strafbar.
Dennoch stellt mir mein Stalker bis zu heutigen Zeitpunkt, Ende November 2021, nach.
Um einen gerichtsverwertbaren Beweis dem Gericht vorlegen zu können,
haben wir, mein Provider, mein Rechtsanwalt und ich, meine Zugriffstatistik für meine
Internetseiten ausgewertet.
Bis auf die Schlafenszeiten von mein Stalker, ist er den ganzen Tag über, immer bei mir und kommt
aufgrund seiner psychischen Krankheit, seinem extrem kranken Neid und seinen Trieben, nicht mehr von mir los.
Wir erinnern uns, vor einigen Jahren hat mein Stalker über Jahre hinweg einen kranken
Patienten des Pflegeheim Phönix, welches sich gegenüber seiner Wohnung auf der anderen
Straßenseite befindet, beobachtet, fotografiert und unverpixelt, mit zusätzlich hämischen Kommentaren
versehen, auf Facebook, flick und youtube. veröffentlicht.
Die Fotos zu diesem dreckigen, schweinischen und menschenverachtenden Verhalten und ein ausführlicher Artikel sind hier zu sehen:
Auch hier waren die bestehenden Gesetze und eine normale gesunde Denkweise, kein Hinderungsgrund für mein Stalker, von dem kranken, alten und hustenden Mann, abzulassen. Vermutlich bis zu seinem Tode wurde er so für sein „zu lautem Husten” bestraft.
Das gleiche psychisch kranke Verhalten von mein Stalker mir gegenüber, ist auch noch
heute und aktuell Mitte Oktober 2024, zu sehen.
Die gleiche Krankheit, die mein Stalker beim Beobachten des Patienten gesteuert hat,
ist auch für sein heutiges Verhalten verantwortlich. Wie ich bei einer Akteneinsicht sehen konnte,
ist mein Stalker nicht, wie ich immer geschrieben habe, zwischen 60 und 65 Jahre,
sondern er ist lediglich 58 Jahre alt. Wie mir aber versichert wurde, nehmen mit zunehmendem Alter,
psychische Erkrankungen an Heftigkeit zu und eher, nicht ab.
Dadurch blendet mein Stalker heute alles aus, was gesunde Menschen wissen und wahrnehmen, wie zum Beispiel
Gesetze und Vorschriften.
Die Auswertung und Sichtung der Zugriffsstatistik auf meine Internetseiten ergab,
dass morgens, gleich nach dem Aufstehen, sich mein Stalker als Erstes meine
Internetseiten anschaut und überprüft, ob ich etwas Neues veröffentlicht habe.
Kurz vor dem Schlafengehen, gegen Mitternacht, schaut mein Stalker
abschließend nochmals meine Internetseiten an.
Innerhalb dieses Zeitraums, also von morgens bis spät in die Nacht,
ruft mein Stalker immer wieder im Abstand von ca. 20 Minuten, wie ein Geisteskranker,
ununterbrochen meine Internetseiten auf.
mein Stalker verfolgt meine Aktivitäten im Internet von drei verschieden Geräten aus.
Ist mein Stalker zu Hause, verfolgt und beobachtet er mich mit seinem
Desktop-PC mit dem Namen „mein Stalker“ und hinterlässt in
meiner Zugriffsstatistik den Eintrag:
mein Stalker verfolgt meine Aktivitäten, auch wenn er unterwegs ist,
mit seinem Tablet und hinterlässt seine Visitenkarte wie folgt: „mein Stalker-Zablet“.
Immer und überall ist auch so der kranke Mann bei mir.
Istmein Stalker zum Beispiel mit seinem Fahrrad unterwegs und steht an einer roten Ampel und sein kranker Neid kommt über ihn, greift er in seine Tasche und holt sein Smartphone heraus und schaut, was ich in den letzten 20 Minuten veröffentlicht habe. Auch vom Smartphone aus hinterlässt er wie immer, seine Visitenkarte, diesmal vom Mobiltelefon „mein Stalker-Mobile“.
Um nicht immer wieder meine Internetadressen eintippen zu müssen, hat sich mein Stalker eine sogenannte Kachel gebastelt, die mit Internetadressen von Seite, die er häufig besucht, hinterlegt sind. Einige Icons sind daher auch mit Internetadressen direkt zu meinen Internetseiten hinterlegt.
Einige Icons sind auch mit Internetadressen zu meinen Seiten hinterlegt.
Jeder von uns kennt aus Funk oder Fernsehen Berichte, in denen von verlassenen Partnern berichtet wird,
die dann mit dieser Situation nicht fertig werden. Die verlassenen Personen, die ihre Gefühle nicht kontrollieren können,
fangen dann an, ihren ehemaligen Partner zu verfolgen, zu beobachten und zu stalken. In Minutenabständen wird dann
alles was der ehemalige Partner in den sozialen Netzwerken veröffentlicht, registriert und beobachtet. Den Stalker interessiert, was veröffentlicht sie/er,
mit wem ist sie/er jetzt zusammen und in einigen Fällen, werden dann diese Stalker aggressiv, lauern die/den ehemaligen Partnern auf und bedrohen diese.
Das, was jeder aus den Medien kennt, erfahre ich, wie oben beschrieben, fast täglich. Die Aggressivität von mein Stalker nimmt
mit seinem zunehmenden Alter, immer mehr zu.
Wie ich in einer Akte sehen konnte, ist mein Stalker erst 55 Jahre alt und nicht, wie ich immer geschrieben habe, zwischen 60 und 65 Jahre.
Man muss aber davon ausgehen, dass seine psychischen Krankheiten mit zunehmenden Alten, eher nicht ab, sondern zunehmen werden.
mein Stalker bedroht mich öffentlich auf Facebook mit Sätzen wie "[...] haben wir uns verstanden [...]", oder steht vor meiner Haustüre und
schreit mit geballter Faust im Marx-Zentrum herum, oder randaliert im Supermarkt EDEKA an der Kasse, indem er sich hinter mich stellt und
so laut, wie ein geisteskranker und verrückter Patient einer Anstalt und schreit im EDEKA "verschwinde, verschwinde",
sodass die Kassiererin ihn immer wieder und mehrfach beruhigen musste.
Aufgrund seine psychischen Erkrankungen gibt es bei mein Stalker keinen Lerneffekt, keine Einsicht und Bereitschaft,
sein krankes und strafbares Verhalten zu ändern. Er erkennt nicht, dass er durch das Nachstellen und Beobachten, schwere Straftaten begeht.
Er macht damit immer weiter und steigert sich extrem.
Das zeigt mein Stalker selbst, indem er, nachdem ich die Auswertung der Zugriffstatistik auf meine Internetseiten veröffentlicht hatte,
wieder einmal mit seinem Lieblings-Fake-Namen, Hanns Edel, das links oben abgebildete Mail schickt.
(klick zum Vergrößern),
Auch hier wieder ist die kindliche Naivität eines Kleinkindes zu sehen.
Die Nachstellung ist nach § 238 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und damit mit höherer Strafe als die Bedrohung und die Beleidigung bedroht, deren Strafrahmen jeweils von Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe reicht. Sie stellt daher das schwerste der verwirklichten Delikte dar.
Dieses extreme, psychisch kranke Verhalten von mein Stalker, ist ohne jede Diskussion strafbar. Strafbar – und zur Rechenschaft gezogen werden, können aber nur Person, die Strafmündig sind. Genau da aber beißt sich hier die Katze in den Schwanz.
Für alle Opfer stellt sich die Frage:
- Was geht in diesem kranken Schädel vor?
- Weshalb verfolgt mein Stalker uns, bis tief in unser Privatleben hinein?
- Was geht mein Stalker das an, was wir posten oder wie wir uns benehmen?
- Antwort: Nichts, überhaupt nicht.
- Wenn er krank ist, muss er in eine Therapie!
- Wer aber so massiv und aggressiv Menschen belästigt, bedroht, verfolgt und denunziert, gehört in einer geschlossenen Anstalt untergebracht!